€ 186 Sachzuwendung in Österreich: Was gilt?
Die oft genannte Grenze von 186 Euro ist keine allgemeine steuerfreie Geschenkgrenze für jeden Geburtstag oder jedes Dankeschön. Nach § 3 Abs. 1 Z 14 EStG können Sachzuwendungen bis zu diesem Jahresbetrag steuerfrei bleiben, wenn sie im Zusammenhang mit einer Betriebsveranstaltung empfangen werden. Daneben gibt es eine eigene Regelung für Sachzuwendungen anlässlich eines Dienst- oder Firmenjubiläums.
Zwei Grenzen, zwei unterschiedliche Bereiche
Für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen sieht das Gesetz einen eigenen Betrag von bis zu 365 Euro jährlich vor. Davon getrennt können dabei empfangene Sachzuwendungen bis zu 186 Euro jährlich steuerfrei bleiben. Die Voraussetzungen müssen tatsächlich erfüllt sein; die Beträge sind nicht automatisch auf jedes Mitarbeitergeschenk übertragbar.
Was als Sachzuwendung in Betracht kommt
Ein Lebensmittel- oder Genusspaket ist grundsätzlich ein Sachgeschenk. Ob es im konkreten Fall steuerfrei behandelt werden kann, hängt aber vom Anlass, der betrieblichen Gestaltung und der bisherigen Nutzung der Jahresgrenzen ab. Bargeld ist jedenfalls anders zu beurteilen als ein Sachgeschenk.
Was Unternehmen dokumentieren sollten
- Anlass und Datum der Zuwendung
- Empfängerkreis
- Wert je Mitarbeiterin oder Mitarbeiter
- bereits im selben Kalenderjahr gewährte Zuwendungen
- Zuordnung zu Betriebsveranstaltung oder Jubiläum
Geeignete Genusspakete auswählen
Die aktuelle Auswahl und Preise findest du unter Firmengeschenke aus Tirol. Statt mit starren Beispielpreisen zu rechnen, sollte der tatsächliche Warenwert zum Bestellzeitpunkt herangezogen werden.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerliche oder lohnverrechnerische Beratung. Vor einer größeren Bestellung sollte die konkrete Behandlung mit Steuerberatung oder Lohnverrechnung geklärt werden.
